iSFP-Förderung 2026: Was BAFA bei Thermografie-Diagnosen zahlt – Frist 31.12.

Wer eine Drohnen-Thermografie beauftragt, um Schwachstellen an der Gebäudehülle sichtbar zu machen, stellt sich früher oder später die Anschlussfrage: Gibt es dafür einen staatlichen Zuschuss? Die kurze Antwort lautet: nicht für die Befliegung selbst, wohl aber für die Energieberatung samt individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), in die ein Thermografie-Bericht als zusätzliche Diagnosegrundlage einfließen kann. Und bei dieser iSFP-Förderung drängt 2026 tatsächlich die Zeit: Die aktuelle BAFA-Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember aus.

iSFP-Förderung 2026: Was BAFA bezahlt – und was Thermografie damit zu tun hat

Gefördert wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) nicht die Drohnenbefliegung, sondern die Beratungsleistung eines zugelassenen Energieberaters, die im individuellen Sanierungsfahrplan mündet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet dabei 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Wie ein Thermografie-Bericht in diesen Prozess einfließen kann, ohne selbst zum förderfähigen Bestandteil zu werden, ist an anderer Stelle auf dieser Seite ausführlich eingeordnet – wichtig für diesen Beitrag ist vor allem, was BAFA konkret zahlt und bis wann.

AntragstellendeZuschussHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhaus50 % des Beratungshonorars650 Euro
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten50 % des Beratungshonorars850 Euro
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), zusätzlicheinmaliger Bonus für Erläuterung in der Eigentümerversammlung250 Euro

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Nießbraucher; Mieter und Pächter können mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers ebenfalls einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Energieberater, die zugleich Eigentümer des zu beratenden Gebäudes sind. Die konkrete Einzelfallprüfung, etwa bei gemischt genutzten Gebäuden, nimmt die BAFA im Rahmen des Antrags vor.

Die Frist: Warum der 31. Dezember 2026 zählt

Die Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und endet zum 31. Dezember 2026. Das bedeutet nicht zwingend, dass anschließend keine Förderung mehr existiert – ob und in welcher Form es einen Nachfolgeschritt gibt, war zum Zeitpunkt dieser Recherche jedoch nicht bekannt und lässt sich seriös nicht vorhersagen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant die Antragstellung deshalb innerhalb der laufenden Richtlinie ein.

Entscheidend für die Förderfähigkeit ist dabei nicht der Termin der Beratung selbst, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und von der BAFA bewilligt sein, bevor der Energieberater beauftragt wird beziehungsweise bevor ein entsprechender Vertrag unbedingt geschlossen wird. Ein Vertrag darf zwar bereits unter der Bedingung einer BAFA-Bewilligung unterschrieben werden, ohne rechtzeitige Antragstellung entfällt der Zuschuss jedoch vollständig. Wer die Förderung noch unter der aktuellen Richtlinie sichern will, sollte den Antrag entsprechend rechtzeitig vor dem Jahresende stellen und nicht erst kurz vor dem Stichtag.

Hinzu kommt ein praktischer Engpass: Die dena weist über das Gebäudeforum klimaneutral darauf hin, dass die iSFP-Druckapplikation zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2026 im Parallelbetrieb der Versionen 2.5.10 und 2.6 läuft und ab dem 1. September 2026 verbindlich nur noch Version 2.6 zulässig ist. Wer die Beratung im Sommer oder frühen Herbst 2026 ansetzt, sollte diese Softwareumstellung beim Energieberater einplanen, um Reibung bei der Erstellung des iSFP zu vermeiden.

Ablauf, wenn Sie die Frist noch nutzen wollen

  1. Antrag über das BAFA-Portal stellen, bevor der Energieberater beauftragt oder die Beratung begonnen wird.
  2. Nach Antragstellung einen Termin bei einem zugelassenen Energieberater sichern – möglichst frühzeitig, um dem erwarteten Jahresend-Engpass zu entgehen.
  3. Optional, aber sinnvoll: vorab oder parallel eine Thermografie-Befliegung der Gebäudehülle beauftragen und den Bericht als zusätzliche Diagnosegrundlage in die Beratung einbringen; die dafür geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Drohnenflug selbst sind unabhängig davon zu beachten.
  4. Nach Abschluss der Beratung erstattet die BAFA 50 Prozent des Beratungshonorars bis zum jeweiligen Höchstbetrag; wie sich diese Kosten zu einer reinen Thermografie-Befliegung verhalten, ordnet der Kostenvergleich an anderer Stelle ein.

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Ein Hinweis zur Einordnung: Wer hinter PSCoat steht

Bevor es um das Produkt selbst geht, der Vollständigkeit halber: Die Gesellschaft, die diese Seite betreibt, ist zugleich Anbieterin von PSCoat – die folgende Passage ist entsprechend als Eigenwerbung und nicht als unabhängige Produktempfehlung zu verstehen. Empfiehlt der individuelle Sanierungsfahrplan Maßnahmen an der Gebäudehülle, kommt neben klassischer Dämmung auch eine dünn aufgetragene Beschichtung wie PSCoat als eine von mehreren möglichen Ausführungsvarianten für Fassaden, Dächer und technische Anlagen infrage. Ob und in welchem Umfang eine solche Beschichtung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, bleibt eine Frage, die der Energieberater im Rahmen des iSFP einordnet.

Herstellerunterlagen zu PSCoat gibt es auf der Produktseite von PowerSmartCoat.

Was über den 31. Dezember hinaus Bestand hat

Der iSFP selbst verfällt mit dem Ende der EBW-Richtlinie nicht: Ein einmal erstellter Sanierungsfahrplan bleibt als Planungsgrundlage bestehen und kann bei späteren Sanierungsschritten weiter genutzt werden. Unabhängig von der EBW-Förderung für die Beratung selbst gibt es innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude außerdem einen sogenannten iSFP-Bonus für nachfolgende Einzelmaßnahmen, dessen Konditionen zum 20./21. Juli 2026 geändert wurden. Die genauen aktuellen Schwellenwerte dieses Bonus wurden für diesen Beitrag nicht abschließend gegen den amtlichen Richtlinientext geprüft und sollten deshalb direkt beim Energieberater oder bei der BAFA erfragt werden.

Kurz zusammengefasst

Eine Drohnen-Thermografie wird von der BAFA nicht direkt gefördert – die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan dagegen schon, mit 50 Prozent des Honorars bis maximal 650 beziehungsweise 850 Euro. Die dafür maßgebliche Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus, und da der Antrag vor Beauftragung des Energieberaters gestellt und bewilligt sein muss, bleibt effektiv weniger Zeit, als das Datum zunächst vermuten lässt. Wer eine Thermografie-Befliegung ohnehin plant, tut deshalb gut daran, den Förderantrag und die Terminsuche beim Energieberater nicht erst im Dezember anzugehen.